Moschee in Abu Dhabi

25.6.02022 5 (4)

Beitragsfoto:  Moschee in Abu Dhabi | © Jörg Peter from Pixabay

Moschee

Seit mehr als 30 Jahren gibt es in der Weinsberger Straße eine Moschee und nur noch wenige können sich an die Zeit davor erinnern. Das Problem mit dieser Moschee war von Anfang an nicht die Religion, sondern alleine nur die Tatsache, dass sich der türkische Staat dort eine „eigene Parteizentrale“ eingerichtet hatte.

Dieser Sachverhalt störte aber bisher weder die Stadtverwaltung noch den Gemeinderat. Und so arbeiteten über Jahre hinweg beide zusammen mit dem „türkischen Kulturverein“ an einer sowohl für die Stadt als auch für den Verein gewinnbringenden Lösung, nämlich an einem Neubau der Moschee vor Ort.

Als es im Zuge der letzten Gemeinderatswahl um Wählerstimmen aus dem vorsichtig ausgedrückt konservativen Lager ging, profilierten sich plötzlich viele Parteien und Wählergruppen damit, dass sie gegen eine vermeintlich neue Moschee votierten — entgegen vorheriger Abmachungen und besseren Wissens.

Seit 2019 haben sich nun die entsprechenden Gemeinderäte die Welt schön geredet und tatsächlich Gründe gefunden, warum man in der Weinsberger Straße keine Moschee haben kann. Auch wenn diese Gründe von Fachleuten weiterhin bestenfalls als „weit hergeholt“ bewertet werden, trifft es die Stimmungslage sehr vieler uninformierter Heilbronner und besonders die der Ewiggestrigen; diese müssen sich dabei aber gefallen lassen, dass sie ganz offensichtlich die letzten 30 Jahre völlig verschnarcht haben.

Das „beste“ Argument gegen eine Moschee lieferte heute allerdings Joachim Friedl in der Heilbronner Stimme.

„Doch mal ehrlich: Würde von uns einer beim Gottesdienst bereit sein, jedes Mal in ein teures Parkhaus zu fahren? Wäre es nicht eher so, dass man irgendwo anders – erlaubt oder nicht – sein Fahrzeug abstellt? Es gilt somit, für den Neubau einen adäquaten und zukunftsfähigen Standort in Innenstadtnähe zu finden.“ 

Heilbronner Stimme (25.06.2022: 23)

Dazu möchte ich gerne anmerken: Erstens sind unsere Parkhäuser nicht überteuert. Zweitens gibt es Kirchgänger, die Parkgebühren bezahlen. Drittens stellen nicht alle Bürger — Journalisten vielleicht einmal ausgenommen — ihre Fahrzeuge im Parkverbot ab. Viertens kann man dies — eine funktionierende Stadtverwaltung vorausgesetzt — durchaus und nachhaltig regeln. Fünftens kann man auch sonntags und in diesem Falle freitags mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Und sechstens weiß (fast) jeder Heilbronner, dass es in der Innenstadt oder in Innenstadtnähe keinen freien Bauplatz gibt.

Auch wenn ich persönlich mit der Ditib und ihrer Erdogan-Nähe überhaupt nicht einverstanden bin, Nationalflaggen vor Kirchen oder Moscheen schon gar nicht leiden kann, so bin ich dennoch weiterhin für einen Moscheeneubau in der Weinsberger Straße! Denn es wird „mein“ Stadtviertel sehr deutlich aufwerten, wobei man den Rest — wenn man nur möchte — regeln kann; und dabei am einfachsten das Parkplatzproblem!

Wenn man allerdings grundsätzlich etwas gegen Ausländer und eine vermeintliche „Überfremdung“ hat, dann wird man in Heilbronn — den Vogelsang vielleicht einmal ausgenommen — nie einen Platz für eine Moschee oder gar eine Synagoge finden. Dann soll man dies aber auch einmal deutlich sagen und nicht ständig mit fehlenden Parkplätzen um die Ecke kommen.

Das hat auch etwas mit „Arsch in der Hose“ zu tun!

Mitarbeiterfest

Gestern trafen sich alle „mesenos“ zum jährlichen Mitarbeiterfest, dieses Mal im Sommer und in den eigenen Räumen. Auch wenn es bei sämtlichen (Mitarbeiter)Festen von meseno immer harmonisch zugeht, hat es mir dieses Mal besonders gut gefallen. Das lag wohl auch am Ambiente der inzwischen nicht mehr ganz so neuen Räumlichkeiten von meseno.

Auf jeden Fall konnte ich dabei auch Räume kennenlernen, die ich bisher noch nie gesehen hatte und zudem darüber staunen, wie multifunktional heutzutage Kindertagesstätten eingerichtet sind. Und so bin ich fest davon überzeugt, dass meseno auch ganz gut als eigenständiges Stadtteilzentrum fungieren könnte, noch ein oder zwei Gebäude hinzu und das Ganze wäre eine sehr runde Sache.

Auf jeden Fall aber sind die Aktivitäten von meseno ein gutes Beispiel für den erfolgreichen Mix von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiten, die unter dem Dach einer eigenständigen Stiftung zusammengefasst sind. Und zudem ein guter Beweis, dass weniger Staat oftmals viel mehr ist.


Scrabble Steine

Wort-Recht 5 (2)

Beitragsfoto: Scrabbel Steine |  © Alexas Fotos auf Pixabay

Aus gegebenem Anlass schreibe ich hier einmal etwas über das Recht des Wortes und dabei ganz besonders über das des geschriebenen. Und schon jetzt bin ich sehr gespannt darauf, wie Volljuristen meine Gedankengänge berichtigen werden. Wobei ich über die Jahrzehnte hinweg nicht nur zu der Überzeugung gelangt bin, dass jedes Recht in erster Linie eine Auslegungssache ist, sondern auch gute Beweise vorlegen kann, dass bei uns die jeweilige Auslegung von Recht bereits eine politische und keine rein juristische Angelegenheit mehr ist.

Ich beginne mit einem Beispiel aus einem anderen Umfeld. Wenn eine Person A mit einer Waffe auf eine Person schießt und diese trifft, dann geht damit auch der Besitz der Kugel aus dieser Waffe von Person A auf die Person B über. Das bedeutet die Kugel im Körper von Person B gehört jetzt der Person B und nicht mehr der Person A.

Und sobald sich Person A dieser Kugel aus dem Körper der Person B bemächtigt, ist dies Diebstahl und, wenn ich mich an meine Studienzeit noch halbwegs richtig erinnere, sogar bewaffneter Raub, im Falle dass Person A nicht vorab ihre Waffe abgelegt hat.

Jetzt aber wieder zurück in die Welt der geschriebenen Worte. Ganz analog zu meinem obigen Beispiel ist es auch mit den Worten, sobald eine Person A Worte an eine Person B adressiert, gehen diese Worte nach Empfang durch Person B in deren Besitz über. Damit ist Person B Besitzer dieser Worte und kann ohne Wenn und Aber damit machen, was sie möchte, auch darauf hinweisen, von wem diese Worte ursprünglich stammen, denn das fällt wohl unter den Aspekt des Urheberrechts.

Dieser Sachverhalt betrifft selbstverständlich auch das Briefgeheimnis, wobei zu beachten gilt, dass Person A Besitzer des Briefes mit seinem Inhalt ist, und dies so lange bis Person B diesen Brief empfangen hat. Damit geht der Brief mit seinem gesamten Inhalt in den Besitz der Person B über — auf gut deutsch, diese Person kann damit nun machen, was sie möchte. Übrigens, dies gilt ganz analog auch für E-Mail und Posts.

Das Briefgeheimnis soll dabei nur sicherstellen, dass keine Person C sich des Briefes und des Inhaltes bemächtigt. Mehr ist es nicht.

Für den Fall, dass Person A Worte an Person B richten möchte, die nur Person A und B bekannt bleiben sollen, kann vorab eine entsprechende Abmachung getroffen werden. Hierbei verpflichten sich Person A und Person B gegenseitig, dass unabhängig vom Besitz der Worte, diese nicht an eine Person C weitergegeben werden. Dies ist den meisten wohl unter den Begriffen „Dienstgeheimnis“ oder „Verschlusssache“ bekannt.

Und gerade bei Dienstgeheimnissen und Verschlusssachen muss — schon alleine der Transparenz wegen — sehr restriktiv vorgegangen werden, wobei auch eine tatsächliche Notwendigkeit der „Verdunkelung“ vorliegen muss. Denn Kommunikation ist das Elixier jeden Lebens, und deshalb ist es geradezu lebensnotwendig, dass Informationen möglichst frei fließen.

Zur Beruhigung sämtlicher Gemüter möchte ich darauf hinweisen, dass auch dies nur meine ganz persönliche Meinung ist und selbstverständlich alle anderen einer ganz anderen Meinung sein können.

Ob ich mit meiner Meinung auch Recht habe, das müssen Juristen entscheiden, leider aber entscheiden diese meist nach jeweiliger politischer Wetterlage.


Stand with Ukraine

24.6.02022 5 (2)

Beitragsfoto: Stand with Ukraine, Flaggen der Ukraine und der EU

Preisverleihung

Die dritte Preisverleihung zum Europäischen Wettbewerb diesen Jahres fand heute Morgen an der Schlossbergschule Auenstein statt. Die Rektorin Heidi Ade hat ihre Schule ganz gut im Griff und so ist es immer wieder eine Freude, nach Auenstein zu fahren.

Ganz besonders hat es mich heute gefreut, dass wir zudem mit neuen Ideen für den kommenden 70. Europäischen Wettbewerb aus Ilsfeld zurückkamen. Im Falle, dass wir bis dahin genügend Mitstreiter finden, werden wir den Schülern nächstes Jahr bestimmt eine ganze Menge bieten können.

Europa-Grillen

Zumindest für die Mitglieder der EUROPA-UNION und auch weitere Europabegeisterte gibt es dieses Wochenende kein attraktiveres Fest als unser traditionelles Europa-Grillen in Untergruppenbach.

Rein ehrenamtlich organisiert und immer dem Potluck-Prinzip folgend, ist es, nicht nur was die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit betrifft, ein Fest der Superlative, sondern auch ein „Familienfest“ im wahrsten Sinne des Wortes. Für manche, bereits etwas ältere, Teilnehmer ist es zudem ein guter Ersatz des ehemaligen Familienfestes auf dem Gaffenberg.

Und so freue ich mich schon heute auf das morgige Fest. Im Falle, dass jetzt jemand vergessen hat, sich anzumelden, kann er sich heute noch bei mir melden.

Kandidaten

Schon länger gibt es bei der Europäischen Union Staaten, die auf eigenen Antrag und nach einer ersten Überprüfung durch die Regierungschefs der aktuellen EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls einen Kandidatenstatus erhalten.

Mit dem Beschluss des Europäischen Rates von gestern haben wir nun die folgenden Kandidaten: Albanien (2014), Moldau (2022), Montenegro (2010), Nordmazedonien (2005), Serbien (2012), die Türkei (1999) und die Ukraine (2022).

Marokko wurde bereits vor Jahren ganz offiziell signalisiert, dass es nicht Kandidat werden wird, die Schweiz und Norwegen sind am Entscheid ihrer eigenen Bevölkerung gescheitert, Island hat seinen Antrag zurückgezogen und das Vereinigte Königreich ist jüngst erst wieder aus der EU ausgetreten. Georgien hatte nie eine Chance auf einen Kandidatenstatus.

Schaut man sich die Mitgliedstaaten Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Malta und (Süd)Zypern an, dann muss man sich schon fragen, was das Ganze eigentlich soll?

Offiziell, nach den Verträgen der EU, kann jedes europäische Land sich um die Mitgliedschaft bewerben, wenn es die demokratischen Werte der EU respektiert und sich dazu verpflichtet, sie zu fördern.

Genauer gesagt, kann aber ein Land erst dann Mitglied werden, wenn es alle Beitrittskriterien erfüllt:

  • politische Kriterien – es muss stabile Institutionen haben, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gewährleisten können,
  • wirtschaftliche Kriterien – es muss über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten,
  • rechtliche Kriterien – es muss die geltenden EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung in die Praxis akzeptieren, vor allem die Hauptziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.

Im Falle, dass wir diese Kriterien tatsächlich ernst nehmen, müssten wir noch weit mehr Mitgliedstaaten wieder vor die Türe setzen als bisher angenommen.

Deshalb und auch in Anbetracht der Tatsache, dass es auch zu keiner weiteren Vertiefung innerhalb der derzeitigen EU kommen wird, wäre es für den Weltfrieden sicherlich besser, wenn wir nicht nur alle oben genannten Staaten aufnehmen, sondern auch noch das gesamte Nordafrika einschließlich sämtlicher Mittelmeeranrainer.

Im Gegenzug müssten wir allerdings dann verhindern, dass es zu einem „Länderfinanzausgleich“, einer „Schuldenunion“ kommt oder eine bewusste Vereinheitlichung der Sozialsysteme angestrebt wird.

Unter diesen Voraussetzungen können sämtliche Mitgliedstaaten versuchen, sich friedlich gegenseitig zu befruchten und mögliche weitere Kooperationen eruieren.

Sehr wichtig ist es dann aber, dass sich darin ein „Kerneuropa“ schnellstmöglich zu einem europäischen Bundesstaat zusammenschließt, wobei spätere Mitglieder nur noch dem Bundesstaat beitreten können, wenn sie auch dessen Verfassung vollumfänglich anerkennen.

Fakten über die EU

Gerne verweise ich hier auf einen entsprechenden Blog-Beitrag aus 2005, den ich auch immer wieder einmal aktualisiere.